Auftrag
und Ziele
Der Auftrag und die Aufgaben der ACER sind in
den Richtlinien und Verordnungen des Dritten Energiepakets, insbesondere in der
Verordnung (EG) Nr. 713/2009 zur Gründung der Agentur festgelegt. Im
Jahr 2011 wurden der Agentur im Rahmen der Verordnung (EU)
Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des
Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) und im Jahr 2013 im Rahmen der Verordnung
(EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische
Energieinfrastruktur zusätzliche Aufgaben übertragen.
Die Hauptaufgabe der Agentur nach ihrer
Gründungsverordnung besteht in der Ergänzung und Koordinierung der Arbeit der
nationalen Energieregulierungsbehörden auf EU-Ebene und dem Hinwirken auf eine
Vollendung des Energiebinnenmarktes für Elektrizität und Erdgas.
Die ACER spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung
EU-weiter Netz- und Marktregeln mit Blick auf eine Förderung des
Wettbewerbs. Die Agentur koordiniert die
regionalen und überregionalen Initiativen, mit denen die Marktintegration
gefördert wird. Sie überwacht die Arbeit des Europäischen Verbunds der
Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO) und insbesondere ihre EU-weiten
Netzentwicklungspläne. Schließlich überwacht die ACER das Funktionieren des
Elektrizitäts- und des Erdgasbinnenmarkts im Allgemeinen sowie des
Energiegroßhandels im Besonderen.